„Allen Debatten um die Gleichstellung und aller Versprechungen deutschen Unternehmen zum Trotz ist der Frauenanteil in den Vorstandsetagen gesunken. Das geht aus dem aktuellen „Women-on-Board-Index“ hervor, den der Verein „Frauen in die Aufsichtsräte“ (FidAR) am Donnerstag in Berlin vorstellte.
Danach sind aktuell nur 5,8 Prozent der Vorstandsmitglieder weiblich. Vor einem Jahr hatte dieser Wert noch deutlich über sechs Prozent gelegen. Die Zahl weiblicher Vorstände sei erstmals seit 2011 rückläufig.“
[Anmerkung GB: Na und? Wo ist das Problem? Es gibt keines. Denn FidAR ist – ähnlich wie ProQuote im Medienbereich – ein privater Verein, der die ganz persönlichen und individuellen Karriereinteressen von Frauen, die meinen, dass sie ihre Karrierewünsche ohne eine besondere politische Unterstützung (bzw. Förderung oder Privilegierung oder Subventionierung) außerhalb des Wettbewerbs zwischen Indiviuen und ohne Bedenken zu Lasten Dritter nicht oder nicht weit genug verwirklichen können.]
Führende deutsche Wirtschaftsverbände kritisierten den Entwurf scharf. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) meldeten diese Woche sogar verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Gesetzesvorhaben an. Die Verbände sind grundsätzlich gegen eine feste Frauenquote.“ (Hervorhebung: GB) –
[Anmerkung GB: Die Frauenquotenpolitik i s t aus begrifflichen wie logischen Gründen eindeutig verfassungswidrig. Der Artikel 3 GG – man lese den Text! – kennt keinerlei Gleichstellungsauftrag – im Sinne der Herstellung gleicher Endergebnisse des Wettbewerbs. Was frauenpolitisch als ´Geschlechtergerechtigkeit´ und `Gleichstellung´ im Ergebnis eingefordert wird, das ist ein nackter leistungsloser (!) und sachlich unbegründeter (!) Verteilungsanspruch. Sämtliche Versuche, diesen Verteilungsanspruch sachlich oder moralisch irgendwie zu begründen, sind gescheitert. Und immer deutlicher wird, dass die Durchsetzung der nicht verfassungsgemäßen Gleichstellung mit einer Verletzung der basalen Verfassungsnorm der Gleichberechtigung verbunden ist. Es ist dies ein originäres Individualrecht, dass von einem neu erfundenen und verfassungswidrigen kollektivrechtlichen frauenpolitischen Anspruch verletzt wird, unter fehlgehender Berufung auf Art. 3 (2) Satz 2 Grundgesetz. Das ist die Lage.]
http://www.dw.de/frauenanteil-in-deutschen-vorst%C3%A4nden-sinkt/a-17984097
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