„Nichteinstellung wegen eines Kindes im Grundschulalter stellt nicht zwingend mittelbare Diskriminierung wegen des weiblichen Geschlechts dar.
Heranziehung einer Statistik für Benachteiligung aufgrund des Geschlechts mus aussagekräftig und für die Fallkonstellation gültig sein.“ –
http://www.kostenlose-urteile.de/BAG_8-AZR-75313_Nichteinstellung-wegen-eines-Kindes-im-Grundschulalter-stellt-nicht-zwingend-mittelbare-Diskriminierung-wegen-des-weiblichen-Geschlechts-dar.news18861.htm