Von Christoph Hickmann
„Peter Gauweiler stellt die deutsche Sicherheitspolitik der vergangenen Jahre infrage. Laut Manuskript sagte der CSU-Vize bei der Bundeswehr, Auslandseinsätze wie in Afghanistan seien nicht vom Grundgesetz gedeckt. Er stellt sich damit gegen seine eigene Partei.“ – Hervorhebung: GB – Zum Artikel:
http://www.sueddeutsche.de/politik/gauweiler-rede-bei-der-bundeswehr-zurueck-zur-landesverteidigung-1.1988409
Kommentar GB: Peter Gauweiler beurteilt die Rechtslage m. E. zutreffend. Aber nicht nur bei dieser besonders wichtigen Frage wird mit dem Grundgesetz politisch-praktisch allzu kreativ umgegangen; für Art. 3 und Art. 33, oder auch für Art 6 trifft das genauso zu. Vielleicht findet sich ja jemand, der das Herrn Maas erklärt.