Wulff endgültig freigesprochen

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„Der Freispruch für Christian Wulff ist rechtskräftig. In der Nacht zum Freitag ließ die Staatsanwaltschaft Hannover die Revisionsfrist verstreichen. Wulff erhebt nun schwere Vorwürfe.“  –  Zum Artikel:
http://www.freiewelt.net/nachricht/wulff-endgultig-freigesprochen-10034191/
Kommentar GB:Ich habe den Prozeß gegen Christian Wulff mit Erstaunen und mit zunehmendem Kopfschütteln beobachtet, nicht zuletzt wegen der Rolle einer Zeitung und wegen des Verhaltens der Staatsanwaltschaft Hannover. Ich fand das alles nicht eben gut nachvollziehbar, möchte hier aber eine andere Frage aufwerfen, die ich mir oft gestellt habe. Wie ist es zu verstehen, dass ein ehemaliger Ministerpräsident und Bundespräsident, dessen Einkünfte gewiß nicht auf Hartz 4 – Niveau  gelegen haben, dennoch ständig in finanziellen Schwierigkeiten gewesen zu sein scheint? Hatte er derart hohe Verbindlichkeiten, dass sich das daraus ergab? Aber gegenüber wem, und warum?  Möglicherweise gegenüber seiner Ex-Frau? Und warum hat er für sein Wohnhaus nicht eine normale Bankkreditfinanzierung gewählt? Das ist doch üblich, und das kann doch wohl, wie eine überschlägige Kalkulation des Kapitaldienstes sofort zeigt, kein ernsthaftes Problem dargestellt haben. Zumal es sich um ein normales Wohnhaus gehandelt hat und nicht etwa um einen Palast. Oder war es doch ein Problem? Dann war das in seinem persönlichen Umfeld sicher bekannt. Und wenn dem so gewesen ist, dann sind alle die juristisch verhandelten Bagatellen, eine Übernachtung hier, eine Einladung dort, verständlich und nachvollziehbar. Aber es bleibt um so mehr die oben gestellte Frage offen. Der Blick richtet sich folglich fragend auf die Frauen, besonders auf das erste Scheidungsverfahren, und dieses im Zusammenhang mit der zweiten Ehe und der zweiten Trennung. Aber das ist die Privatsphäre von Christian Wulff. Also bleiben die Fragen offen.
Ergänzend:
http://www.kostenlose-urteile.de/BVerfG_2-BvE-209-und-2-BvE-210_BVerfG-Wiederwahl-von-Horst-Koehler-und-Wahl-von-Christian-Wulff-zum-Bundespraesidenten-verfassungsrechtlich-nicht-zu-beanstanden.news19339.htm
 
 
 

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