„Die gesetzlichen Krankenkassen müssen unverheirateten Paaren keinen Zuschuss zu einer künstlichen Befruchtung bezahlen. Die Unterstützung bleibt auf Ehepaare beschränkt. Unverheiratete Paare bekommen keinen Zuschuss zu einer künstlichen Befruchtung. Die gesetzliche Krankenkasse müsse diese Kosten nicht übernehmen, entschied das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg. Auch als freiwillige sogenannte Satzungsleistung sei eine solche Unterstützung unzulässig.“ – Zum Artikel:
http://www.zeit.de/gesellschaft/2014-06/kuenstliche-befruchtung-kinderwunsch-unverheiratete-paare
und sogleich wollen Grüne und SPD nachbessern, und zwar aufgrund einer ganz speziellen Klientel, die sich gerne bei anderen bedient:
http://www.welt.de/politik/deutschland/article129055437/Gericht-verwehrt-Ledigen-Zuschuss-fuer-Befruchtung.html
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