„Einem leiblichen Vater kann das Umgangsrecht mit seinem Kind verweigert werden, wenn dadurch der intakte und stabile Familienverband, in dem das Kind lebt, gefährdet wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg hervor.“ – Zum Artikel:
http://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Bamberg_2-UF-21011_Umgangsrecht-des-leiblichen-Vaters-kann-wegen-Kindeswohlgefaehrdung-verweigert-werden.news18327.htm