„Leistungen der künstlichen Befruchtung wurden vom Gesetzgeber aus sachlichen Gründen bewusst und ausdrücklich auf Eheleute beschränkt“.
„Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass eine von der Krankenkasse vorgenommene Satzungsänderung unzulässig ist, mit der diese auch unverheirateten Mitgliedern die künstliche Befruchtung auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung ermöglichen wollte.“ – Zum Artikel:
http://www.kostenlose-urteile.de/LSG-Berlin-Brandenburg_L-1-KR-43512-KL_Keine-kuenstliche-Befruchtung-fuer-unverheiratete-Paare-auf-Kosten-der-gesetzlichen-Krankenversicherung.news18344.htm
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