Keine künstliche Befruchtung für unverheiratete Paare auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung

„Leistungen der künstlichen Befruchtung wurden vom Gesetzgeber aus sachlichen Gründen bewusst und ausdrücklich auf Eheleute beschränkt“.

„Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass eine von der Krankenkasse vorgenommene Satzungsänderung unzulässig ist, mit der diese auch unverheirateten Mitgliedern die künstliche Befruchtung auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung ermöglichen wollte.“  –  Zum Artikel:


http://www.kostenlose-urteile.de/LSG-Berlin-Brandenburg_L-1-KR-43512-KL_Keine-kuenstliche-Befruchtung-fuer-unverheiratete-Paare-auf-Kosten-der-gesetzlichen-Krankenversicherung.news18344.htm

Tragen Sie sich für den wöchentlichen Medienüberblick - den Freitagsbrief - ein!

Es wird kein Spam geschickt! Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.