“Männer und Frauen sind gleichberechtigt.” Das wollte die rheinland-pfälzische Regierung auf alle Stimmzettel für die Kommunalwahl im Mai 2014 drucken lassen. Außerdem sollte gleichzeitig das derzeitige Männer-Frauen-Verhältnis der Kommunalabgeordneten auf den Zetteln stehen. Nun entschied der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz abschließend, dass dies rechtswidrig ist. (…..)
Mit der Entscheidung bestätigt der Verfassungsgerichtshof einen entsprechenden Eilbeschluss (Aktenzeichen VGH N 14/14 und VGH B 16/14).“
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