Gerichtsurteil: „taz“ diskriminiert Männer

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 „Eine Volontariatsstelle sorgt für ungewöhnlichen Ärger bei der „taz“ und heizt das Thema Frauenquote neu an. Ein Mann hatte gegen die Ausschreibung, die sich ausschließlich an Frauen mit Migrationshintergrund richtete, geklagt.“

„Die linke Berliner Tageszeitung muss wegen der Diskriminierung eines männlichen Bewerbers Entschädigung zahlen, entschied am Donnerstag das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.“  Hervorhebung: GB –  Zum Artikel:
http://www.tagesspiegel.de/medien/volontariatsstelle-nur-fuer-frauen-gerichtsurteil-taz-diskriminiert-maenner/9998362.html
http://www.heise.de/tp/artikel/41/41947/1.html
http://www.zeit.de/gesellschaft/2014-06/taz-volontariat-maenner-diskriminierung#comments
Das ist nur ein Beispiel für die bestehende rechtspraktische Schieflage, ein anderes ist dieses:
https://frankfurter-erklaerung.de/2014/06/wer-schutzt-eigentlich-uns-alte-weise-manner/
Und die sogenannte Antidiskriminierungsstelle unter Frau Lüder fällt dabei wiederholt besonders unangenehm auf.
 

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