„Die linke Berliner Tageszeitung muss wegen der Diskriminierung eines männlichen Bewerbers Entschädigung zahlen, entschied am Donnerstag das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.“ Hervorhebung: GB – Zum Artikel:
http://www.tagesspiegel.de/medien/volontariatsstelle-nur-fuer-frauen-gerichtsurteil-taz-diskriminiert-maenner/9998362.html
http://www.heise.de/tp/artikel/41/41947/1.html
http://www.zeit.de/gesellschaft/2014-06/taz-volontariat-maenner-diskriminierung#comments
Das ist nur ein Beispiel für die bestehende rechtspraktische Schieflage, ein anderes ist dieses:
https://frankfurter-erklaerung.de/2014/06/wer-schutzt-eigentlich-uns-alte-weise-manner/
Und die sogenannte Antidiskriminierungsstelle unter Frau Lüder fällt dabei wiederholt besonders unangenehm auf.