„Die Bundesregierung nimmt die
massive Kritik an Generalbundesanwalt
Ranges Weigerung, ein Ermittlungsverfahren wegen der NSA-Abhöraffäre einzuleiten, zum Anlass, das Strafgesetzbuch zu ändern. Ein Regierungssprecher nannte es unerträglich, dass die Generalbundesanwaltschaft ständig von interessierter Seite in Verlegenheit gebracht werde, ihre Entscheidungen politischen Erwägungen unterzuordnen,
statt sich an Recht und Gesetz zu halten. Daher müsse letzteres geändert werden.“ –
„Wegen besorgten Lesern weist der Autor daraufhin, dass das hier geschilderte Gesetzesvorhaben natürlich satirischer Natur ist – und überflüssig wäre:
Es entspricht der aktuell praktizierten Rechtslage der Bundesregierung.“
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