Bewerberin hat keinen Anspruch auf Entschädigung wegen behaupteter Benachteiligung aufgrund Übergewichts

„Das Arbeitsgericht Darmstadt hat die Klage einer Bewerberin auf 30.000 Euro Schmerzensgeld wegen Diskriminierung aufgrund ihres Gewichts abgewiesen. Die Frau war wegen einer Nachfrage ihres potentiellen neuen Arbeitsgebers zu ihrem Körpergewicht der Auffassung, dass sie die ausgeschriebene Stelle als Geschäftsführerin des eingetragenen Vereins aufgrund ihres Übergewichts nicht bekommen hätte. Das Arbeitsgericht Darmstadt verneinte jedoch eine Diskriminierung wegen einer Behinderung und wies Klage ab.“  –  Zum Artikel:
http://www.kostenlose-urteile.de/ArbG-Darmstadt__Bewerberin-hat-keinen-Anspruch-auf-Entschaedigung-wegen-behaupteter-Benachteiligung-aufgrund-Uebergewichts.news18333.htm
http://www.zeit.de/karriere/bewerbung/2014-06/agg-klage-dicke-bewerberin

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