AfD in Baden-Württemberg diskutiert die Gleichstellungspolitik

Am 28./29 Juni 2014 findet in Tettnang der Landesparteitag der Alternative für Deutschland Baden-Württemberg statt.
Auf Antrag von Rainer Rösl soll über einen inhaltlich begründeten Antrag zur Gleichstellungspolitik diskutiert und entschieden werden. Es geht dabei um:
„Rücknahme der beiden Gesetze:
• Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG)
• Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
wegen Grundrechts- und Grundgesetzwidrigkeit („Verfassungswidrigkeit“)“ –
Kommentar GB:
Dass – und aus welchen Gründen – die Gleichstellungspolitik, die Frauen zu Lasten von Männern bevorzugt (affirmative action), m. E. als verfassungswidrig gelten muß, das kann hier nachgelesen werden:
http://serwiss.bib.hs-hannover.de/frontdoor/index/index/docId/405
oder, mit Registrierung, über:
http://www.odww.de/index.php?navID=1&uid=601
Hier zwei Auszüge aus diesem Text:
„Art. 3 (2) Satz 2 rechtfertigt somit weder aus rechtlicher noch aus empirischer Sicht eine Gleichstellungspolitik, insbesondere keine, die bereit ist, die „Positive Diskriminierung“, also die geschlechtliche Diskriminierung von Männern, als Mittel einzusetzen. Denn Art. 3 (3) verbietet jegliche Diskriminierung. Folglich ist die Vorstellung, Art. 3 (2) Satz 2 rechtfertige eine Männerdiskriminierung, selbst verfassungswidrig. Sie verstößt gegen allgemeine Menschenrechte. Und sie ist nichts als der Ausdruck eines Interesses, unter Beugung der Verfassungsnorm der Gleichberechtigung und im Widerspruch zu ihr eine Ergebnisgleichheit durchzusetzen, die ohne Diskriminierung und Verfassungsbruch nicht zu haben ist.“
Gleichstellung ist daher kein Verfassungsbegriff und kann dies aus logischen Gründen auch gar nicht sein. Daraus ergeben sich Folgen für die verfassungsrechtliche Beurteilung einfacher Gesetze, wie z. B. das Niedersächsische Hochschulgesetz, in dem auf einen angeblichen Gleichstellungsauftrag Bezug genommen wird, der aber im GG weder existiert noch existieren kann. Alle einfachen Gesetze, die sich bezüglich der Gleichstellung dennoch auf das GG beziehen, tun dies zu Unrecht; sie müssten sämtlich dem Verfassungsrecht angepasst, und das heißt, die Gleichstellung im Hinblick auf Ergebnisse – oft ausgedrückt durch Quotierungen – müsste vollständig aufgegeben werden.“   –   Ergänzend sei hier auf den folgenden Artikel hingewiesen:

 

„Dürfen Frauen bevorzugt werden?“

fragte Juliane Löffler am 13.06.2014

 

Ärger für die „taz“ Warum positive Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt und im Journalismus wichtig ist – und ein Gericht die linke Tageszeitung trotzdem dafür verurteilte.“

https://www.freitag.de/autoren/juloeffl/duerfen-frauen-bevorzugt-werden

Kommentar GB: Löfflers offenes Bekenntnis zur Männerdiskriminierung ist dankenswert weil insoweit wenigstens ehrlich. Allein das ist selten und wohltuend.

 
 
 
 

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