Von Michael Klein "Artikel 38 des Grundgesetzes beinhaltet die folgende Illusion: (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Die Illusion der Abgeordneten, die “an Aufträge und Weisungen nicht gebunden” sind…
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