Von Michael Klein
„Artikel 38 des Grundgesetzes beinhaltet die folgende Illusion:
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Die Illusion der Abgeordneten, die “an Aufträge und Weisungen nicht gebunden” sind und Vertreter des ganzen Volkes sind, wird in Artikel 20 des Grundgesetzes durch eine weitere Illusion ergänzt, die da lautet:
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Das Schöne an diesen Sätzen ist ihre Dehnbarkeit, denn dass die Staatsgewalt vom Volke ausgeht und in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt wird, heißt nicht, dass das Volk die Staatsgewalt auch hat, wie jeder Angehörige des Volkes sehr schnell merken wird, wenn er versucht, etwas an dem zu ändern, was im Bundestag beschlossen wird.
Aber natürlich ist das, was im Bundestag beschlossen wird, im Sinne des Volkes, jedenfalls dann, wenn man der weiteren Illusion aufsitzt, dass das Volk eine einheitliche und von allen geteilte Meinung hat. Lässt man diese Illusion fallen und überlegt z.B. wann das Volk der Meinung gewesen wäre, Deutschland müsse sich in Afghanistan engagieren, Banken vor der Pleite retten oder Genderismus zur Staatsideologie erheben, dann ist man auch hier schnell desillusioniert.
Konstatiert werden kann somit, dass die Abgeordneten, die im Bundestag sitzen, mitnichten die Interessen des Volkes vertreten oder repräsentieren, sondern bestenfalls repräsentieren sie partikulare Interessen. Womit sich die Frage stellt, wessen Interessen diese partikularen Interessen sind.“ (Hervorhebung: GB) – Weiterlesen:
http://sciencefiles.org/2014/05/02/sind-parteien-die-totengraber-der-demokratie/
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