Deutscher Arbeitgeber Verband fordert: Grundsätzlicher Verzicht auf „Frauenquote“

„Petition an den Deutschen Bundestag
Deutscher Arbeitgeber Verband fordert:
Grundsätzlicher Verzicht auf Quoten
Mit erheblichem politischem Druck wird derzeit an der Durchsetzung einer „Frauenquote“ in der gesamten europäischen Union gearbeitet. Ein Nachweis, dass diese tatsächlich auch zu einer Mehrbeschäftigung von Frauen führt, ist nicht erbracht. Stattdessen werden die Kräfte des freien Marktes ausgehebelt.
Der „Deutscher Arbeitgeber Verband e.V.“ hält ausdrücklich fest: Eine Quote ist ein Eingriff des Staates in ein freies Marktgeschehen. Insofern sehen wir die augenblickliche Diskussion weniger als Versuch, eine vermeintliche Ungerechtigkeit zu begradigen. Es ist nach unserer Einschätzung ein wesentlich ideologisch getragener Versuch, durch immer stärkeren staatlichen Eingriff die Grundsätze der freien Marktwirtschaft weiter auszuhebeln.
Eine Quotendiskussion als solche verkürzt zudem die Problematik und ist nicht hilfreich. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Unternehmen mit immer flexibleren Arbeitsmodellen Möglichkeiten geschaffen haben, Frauen in der beruflichen Entwicklung zu fördern, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und – dies schon tarifvertraglich geregelt – gleiche Bezahlung für die gleiche Tätigkeit unabhängig von geschlechtlichen Unterschieden heute schon umzusetzen. Das eigentliche Hauptthema ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Aktivitäten, die in diese Richtung zielen erhöhen unmittelbar die Anzahl der Frauen im mittleren und hohen Management. Insofern unterstützt der „Deutscher Arbeitgeber Verband e.V.“ alle freiwilligen Maßnahmen, die Arbeitswelt auch im Hinblick auf die Förderung weiblicher Arbeitnehmer anzupassen insbesondere aber auch Initiativen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Jede gesetzliche „Quote“ hingegen ist ein planwirtschaftlicher Eingriff in das Marktgeschehen. Unternehmer haften persönlich und mit eigenem Geld – der Staat hat weder Recht noch Legitimation, in Fragen der Rekrutierung und Stellenbesetzung einzugreifen. Ergänzend ist anzumerken, dass mit dem Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und dem Grundgesetz ausreichende gesetzliche Regelungen bestehen, um ein gleichberechtigtes Miteinander in den Unternehmen sicherzustellen. Ferner ist sogar stark anzuzweifeln, inwieweit Quotenregelungen mit dem Art. 2(1) GG und Art. 3 GG vereinbar sind. Mit Bezug auf Art. 3 GG ist festzuhalten, dass Frauenquoten weder „sachlich gerechtfertigt“, „geeignet“, „erforderlich“ noch insgesamt „verhältnismäßig“ sind.
Wir fordern die Politiker aller im Bundestag vertretenen Parteien auf, zu den Prinzipien der freien Marktwirtschaft im Sinne Ludwig Erhards zurückzukehren.“
Wer diese Petititon unterstützen möchte, kann das hier tun:
https://www.openpetition.de/petition/online/deutscher-arbeitgeber-verband-fordert-grundsaetzlicher-verzicht-auf-frauenquote
 
 
 

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