Qualifikation statt Quote!

von: Günter Buchholz
Die Gleichstellungspolitik gilt in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit und besonders in der veröffentlichten Meinung fast durchgehend als legitim, weil durch eine (angebliche) Benachteilung “der Frauen” begründet, und sie gilt mit Verweis auf das Grundgesetz, insbesondere auf Art. 3 (2) Satz 2, sowie verschiedene einfache Gesetze (z. B. Gleichstellungsgesetze, Hochschulgesetze, AGG) als legal.
Im folgenden Interview wird begründet, warum weder das eine noch das andere zutrifft.
Ein neuer Beitrag zur Genderdebatte: „Qualifikation statt Quote“ in NovoArgumente
Das Interview führte Johannes Richardt
Der Initiator der „Frankfurter Erklärung zur Gleichstellungspolitik“, Günter Buchholz, erklärt im Gespräch mit Novo-Redaktionsleiter Johannes Richardt, warum Gleichstellung im Widerspruch zum Grundgesetz steht und Männer durch Aushebelung des Leistungsprinzips diskriminiert. – Weiterlesen:
http://www.novo-argumente.com/magazin.php/novo_notizen/artikel/0001431

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