Keine Einigkeit über Frauenquote in Aufsichtsräten

„Die Expertenansichten zur Einführung einer Frauenquote für Wirtschaftsunternehmen gehen auseinander. Zwar herrscht Einigkeit darüber, dass ein höherer Frauenanteil in Unternehmen wünschenswert ist, doch die Meinung über eine gesetzlich verordnete Frauenquote ist geteilt. Das ist zumindest das Ergebnis einer öffentlichen Anhörung von Sachverständigen im Rechtsausschuss unter Vorsitz von Siegfried Kauder (CDU/CSU) am Mittwoch, 16. Januar 2013, bei der neun Sachverständige – vier Männer und fünf Frauen – ihre Positionen darlegten.“

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Prof. Dr. Jobst-Hubertus Bauer, Rechtsanwalt, Stuttgart
  • Prof. (Asoc.) Dr. jur. Jutta Glock, Rechtsanwältin, Berlin
  • Prof. Dr. iur. Heribert Hirte, LL.M. (Berkeley), Universität Hamburg, Fakultät für Rechtswissenschaft
  • Prof. Dr. jur. Marita Körner, Universität der Bundeswehr München, Fakultät für Betriebswirtschaft, Professur für Wirtschafts- und Arbeitsrecht
  • Dr. phil. Gisela Notz, freiberufliche Wissenschaftlerin und Autorin, Berlin
  • Marie-Christine Ostermann, Die Familienunternehmer – ASU e. V., Berlin
  • Thomas Sattelberger, Stiftungsvorstand der ZU-Stiftung und ehemaliger Personalvorstand  der Deutschen Telekom AG, München
  • Daniela Weber-Rey, Rechtsanwältin, Frankfurt am Main
  • Dr. Heiko Willems, Bundesverband der Deutschen Industrie e. V., Berlin

Quelle:
http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2013/42319209_kw03_pa_recht_aufsichtsrat/
Kommentar:
„Der Aufstieg in eine höchste Leitungsposition – insbesondere von Unternehmen – erfordert neben einschlägigen Qualifikationen in der Regel besondere Erfahrungen und Kenntnisse der Branche und des Unternehmens. Personen, die aufsteigen wollen, müssen sich deshalb auf den darunter liegenden Karrierestufen besonders bewährt haben.“ (Frankfurter Erklärung zur Gleichstellungspolitik)

„Gleichstellungspolitik ist ungerecht

Sie nimmt erstens die verfassungswidrige Diskriminierung von Männern nicht nur billigend hin, sondern sie betreibt sie vorsätzlich, während sie gleichzeitig eben dies verleugnet.
Und sie diskriminiert zweitens auch Frauen, nämlich solche, die ihre Positionen allein durch ihre eigene Qualifikation und Leistung erreicht haben, und die jetzt erleben müssen, dass andere Frauen durch Gleichstellungspolitik ohne Ansehen ihrer Leistung beruflich aufsteigen können und an ihnen vorbeiziehen.

Gleichstellungspolitik bietet für die Unternehmen keine Vorteile

Die Behauptung, Unternehmen hätten durch vermehrte Aufnahme von Frauen in Leitungsgremien generell etwas zu gewinnen, ist weder begründet noch wahrscheinlich. Denn es liegt ohnehin im Interesse der Unternehmen, verfügbare, geeignete und bewährte Personen für Leitungspositionen zu gewinnen. Und deshalb besteht kein gleichstellungspolitischer Handlungsbedarf.

Gleichstellungspolitik dient dem persönlichen Vorteil einer winzigen Minderheit von Frauen

Gleichstellungspolitik ist eine Lobby- und Klientelpolitik für einen sehr kleinen Kreis von Frauen aus oberen sozialen Schichten, denn nur für sie sind Führungspositionen überhaupt in Reichweite. Sie wollen – nur wegen ihres Geschlechts – unter Verletzung des Leistungsprinzips, außerhalb des Wettbewerbs und unter Inkaufnahme der Diskriminierung von konkurrierenden Männern in berufliche und gesellschaftliche Positionen gelangen, die sie mangels hinreichender Qualifikation im Wettbewerb nicht erreichen könnten.“ (Frankfurter Erklärung zur Gleichstellungspolitik) (Hervorhebung: GB)
 

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