von Günter Buchholz
„Um eine berufliche Karriere erfolgreich zu bewältigen, sind Qualifikation und Leistung notwendig und unverzichtbar.Deshalb ist und bleibt es prinzipiell sinnvoll, berufliche Positionen überall den jeweils bestqualifizierten Personen zu geben.
So will es auch das Grundgesetz, sieheArt. 33, Abs. 1–2:
(1) Jeder Deutsche hat in jedem Landedie gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.
(2) Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.
Die Auswahl der bestqualifizierten Personen gilt insbesondere für die Hochschulen, aber gerade hier wird die Diskriminierung von Männern zum Zweck der Privilegierung von Frauen aktiv, planmäßig und bewusst betrieben, und zwar durch den gesetzlichen Gleichstellungsauftrag – den es im Grundgesetz
nicht gibt – und durch sogenannte „Positive Maßnahmen“.
Ein Beispiel für Letztere ist das Hochschulprogramm „ProProfessur“, das unter Ausschluss von besser qualifizierten Männern nur der Erhöhung des Frauenanteils an den Professuren dient.
Die Gleichstellungspolitik bricht mit dem Leistungsprinzip und ersetzt es durch ein geschlechtliches
Proporzprinzip.Gleichstellungspolitik ist damit unweigerlich eine privilegierende Quotenpolitik.“
in Die Neue Hochschule 2/2013, S. 57
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