Die Positionen der Parteien zur Frauenquote

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http://www.spiegel.de/politik/deutschland/positionen-der-parteien-zur-frauenquote-a-894467.html
Kommentar GB: Die Frauenquote kann rational nicht begründet werden, und sie steht im klaren Widerspruch zum Grundgesetz. Die Praxis der Gleichstellungspolitik ist eine Verfassungsbruch. Auch Art 3 (2) Satz 2 legitimiert nicht die Gleichstellung im Ergebnis in Gestalt von Frauenquoten. Das ist schon aus logischen Gründen nicht möglich. Aufgrund eines Denkfehlers wird das trotzdem behauptet:
http://cuncti.net/streitbar/330-entweder-gleichberechtigung-oder-gleichstellung
Die Frauenquote ist nicht nur nicht die Verwirklichung der Gleichberechtigung, sondern sie beseitigt sie, indem sie diskriminierend wirkt. Sie konstruiert ein falsches Kollektiv, „die Frauen“, das gegen ein anderes, ebenso falsches Kollektiv, „die Männer“, gestellt wird. Diese Kollektive sind nichts anderes als ideologische Konstrukte, die dazu dienen, dass sich wenige Frauen persönliche Vorteile verschaffen. Sie versuchen im Grunde, nur für sich ein Recht auf Karriere und beruflichen Erfolg zu Lasten der Männer durchzusetzen. Ein solches Recht hat jedoch niemand! Die Haltung der Linken ist m. E. besonders absurd, weil sie sich faktisch für die Interessen eines recht überschaubaren Zahl ambitionierter Mittelschichtfrauen stark macht, anstatt sich an den sozioökonomischen  Interessen ihrer Klientel zu orientieren.
Das Proporzprinzip, einerlei ob nach Geschlecht, Partei, Region, Religion oder sonstigen Merkmalen,  führt immer dazu, dass nicht die individuell jeweils bestgeeignetsten Personen in Führungspositionen gelangen, sondern an ihrer Stelle mindergeeignete Personen. Das ist nicht nur ungerecht und moralisch verwerflich, sondern daraus entsteht beträchtlicher gesellschaftlicher Schaden. Denn diese mindergeeigneten Personen sind dann z. B. Chirurg oder Chirurgin. Daher ist das Proporzprinzip im Hinblick auf die Qualität der Ergebnisse immer dem Leistungsprinzip unterlegen. Und deshalb ist im Grundgesetz das Leistungsprinzip verankert, nicht aber das Proporzprinzip.
 
 
 

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