GAM-Newsletter
03.07.2026
-Schiitische Muslime veranstalten in Berlin üble Kundgebung
-Türkischer Staatsbürger begeht sechsfachen Mord in Stade
Sehr geehrte Damen und Herren!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Am vergangenen Wochenende fand in Berlin erneut eine üble Kundgebung von Anhängern des iranischen Herrschaftsregimes und seinen Handlangern statt. Gehuldigt wurden dabei auch namhafte islamische Terror-Ikonen.
Formaler Anlass war das Aschura-Fest, der höchste Feiertag der schiitischen Muslime, an dem sie den Märtyrertod ihres Säulenheiligen Imam Hussein u. a. mit blutiger Selbstgeißelung nachempfinden und damit ihre bedingungslose Gottesknechtschaft gegenüber Allah, seinen Befehlen und seinen Statthaltern auf Erden bezeugen.
Dabei spielten sich laut Tagesspiegel verstörende Szenen ab:
„Mit Metallbändern aneinander gefesselte Kinder mussten bei sengender Hitze mitmarschieren, während die Erwachsenen islamistischen Terror-Führern huldigten und Fahnen der Türkei, des Irans, des Libanon und des IS schwangen.“
Unter gezielter Zweckentfremdung des Versammlungsrechts bekannten sich dabei nach Mitteilung des Jüdischen Forums (JFDA e. V.) Teilnehmer ganz offen zu Ikonen des islamischen Terrorismus wie Ali Khamenei und Hassan Nasrallah.
Laut Einsatzleitung der Polizei sollte bei dieser Kundgebung ursprünglich zudem ein Theaterstück aufgeführt werden, das jedoch wegen der gewaltverherrlichenden Darstellung untersagt wurde.
+++
Von den öffentlich-rechtlichen Medien weitgehend unterbelichtet und zunächst mit Falschangaben zum Täter versehen, kam es am Montag zu einem abscheulichen Sechsfach-Mord in Stade. Wie sich später dann herausstellte, war der Täter der türkische Staatbürger Fatih Khan G. aus Garbsen bei Hannover.
Lesen Sie zur Einordnung dieser herausragend schrecklichen Gewalttat den Text im Anhang.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Vogelpohl Vorstand GAM e. V.
Gesellschaft für wissenschaftliche
Aufklärung und
Menschenrechte e. V.
Tel.: ++49 155 685 80 612 Fax: ++49 541 44 53 73
E-Mail: gam-kontakt@t-online.de www.gam-online.de
+++
Anhang
Hartmut Krauss
Türkischer Staatsbürger begeht sechsfachen Mord in Stade
Der 45-jährige türkische Staatsbürger Fatih Khan G. aus Garbsen bei Hannover hat am 29.6.2026 in einer Jugendhilfeeinrichtung in Stade sechs Menschen mit einer zu einem Anhörungstermin mitgebrachen Schusswaffe vorsätzlich getötet.
Nach Angaben des NDR soll derTäter die Waffe am Kurfürstendamm erworben und für sie plus 21 Schuss Munition zusammen rund 4.000 Euro bezahlt haben.Bei den Getöteten handelt es sich um drei Mitarbeiter des Jugendamtes aus der Region Hannover und drei Mitarbeiter der betroffenen Jugendhilfeeinrichtung (vier Frauen und zweiMänner).
Anlass für das Zusammentreffen des Täters mit seinen späteren Opfern war ein Gespräch um das Sorgerecht für die drei Monate alte Tochter des Täters, die zusammen mit der Mutter in der Stader Einrichtung untergebracht war. Zuvor war die Tochter aufgrund des ärztlichen Ver-dachts eines Schütteltraumas im Rahmen einer vom zuständigen Jugendamt angeordneten Inobhutnahme von den Eltern gegen deren Widerspruch getrennt worden.
„Ein Familiengericht“, so der NDR, „habe schließlich angeordnet, dass der Säugling wieder mit der Mutter zusammengeführt werden müsse – so seien Mutter und Kind am 26. Mai in der darauf spezialisierten Einrichtung in Stade untergebracht worden.“
Im Vorfeld der Tat lief bereits seit April gegen den 45-jährigen Türken ein Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung. Er soll Klinikpersonal in Hannover sowohl verbal vor Ort als auch per E-Mail massiv bedroht haben. D. h.: Über den Täter lagen polizeiliche Erkenntnisse vor, und zwar in Richtung Bedrohung. Dieser Umstand wurde womöglich aufgrund von bürokratischen Routinen auch in diesem Fallunterschätzt (wie schon in vielen anderen Fällen zuvor mit zugewanderten späteren schwerenGewalttätern). –
Im Hinblick auf das nähere Tatmotiv wäre Folgendes zu klären (anstatt es wie bisher politisch und massenmedial so weit wie möglich auszublenden): Gekränkte Mannesehre aufgrund eines islamisch-patriarchalischen Rollenbildes – Auslöser hier die behördliche Wegnahme des Kindes wegen „Schütteln des Säuglings“ durch den Vater – kann sich wiein diesem Falle primär gegen die Behörden richten. Wenn der Staat – wie hier durch die Inobhutnahme des Säuglings – die absolute Autorität desVaters bricht, wird dies in einem islamisch-patriarchalischen Milieu oft nicht als rechtlicheKonsequenz, sondern als ehrverletzender Angriff gewertet. Die Rache richtet sich dann gegen die Akteure, die diesen Statusverlust herbeigeführt haben.
Zu kritisieren ist, dass bei behördlichen Gefährdungsanalysen die weltanschaulich-normative Sozialisation des Gefährders und das damit verbundene Eskalationspotenzial nicht immer eingehend genug miteinbezogen werden. –
01.07.2026

