Perplexity KI antwortet:
Wie kommen nach Straftaten psychiatrische medizinische Diagnosen zustande und wie abgesichert und verlässlich sind diese?
„Entstehung psychiatrischer Diagnosen nach Straftaten Ablauf der Diagnosestellung:
Nach einer Straftat mit Verdacht auf eine psychische Erkrankung wird in der Regel ein psychiatrisch-psychologisches Gutachten in Auftrag gegeben, meist durch das Gericht.
Der Sachverständige beurteilt, ob und in welchem Ausmaß eine psychische Störung vorliegt und ob diese die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit des Täters im Sinne der §§ 20, 21 StGB beeinträchtigt hat.
Die Diagnosen orientieren sich an anerkannten Klassifikationssystemen wie ICD-10 oder DSM-5 und stützen sich auf Anamnese, Exploration, Aktenlage, Verhaltensbeobachtung sowie ggf. Fremdanamnesen und psychologische Testverfahren.
Juristisch relevant sind insbesondere vier Diagnosen: krankhafte seelische Störung, tiefgreifende Bewusstseinsstörung, Schwachsinn (intellektuelle Beeinträchtigung) und schwere andere seelische Abartigkeit.
Beispielhafte Fragestellungen im Gutachten: War der Täter in der Lage, das Unrecht der Tat einzusehen? Konnte er nach dieser Einsicht handeln? Stand die Erkrankung in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Straftat?
Absicherung und Verlässlichkeit psychiatrischer Diagnosen
Absicherung: Die Diagnosestellung erfolgt durch erfahrene Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, oft mit forensischer Zusatzqualifikation. Das Gutachten wird schriftlich dokumentiert und muss seine Schlussfolgerungen nachvollziehbar und wissenschaftlich begründen.
Im Strafverfahren kann das Gericht bei Zweifeln weitere Gutachten einholen oder den Sachverständigen befragen. Die Entscheidung über Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit sowie über eine Unterbringung trifft das Gericht, nicht der Gutachter allein.
Verlässlichkeit: Psychiatrische Diagnosen beruhen auf klinischen Kriterien, die international vereinbart sind (ICD/DSM), aber keine objektiven Labor- oder Bildgebungsbefunde wie in der Somatik liefern.
Die Einschätzung kann daher subjektiv beeinflusst sein und ist von der Erfahrung und Sorgfalt des Gutachters abhängig.
Die Begutachtung wird regelmäßig kritisch überprüft, etwa durch die Justiz oder im Rahmen von Berufungsverfahren.
Es gibt Kritik an der Objektivierbarkeit psychiatrischer Diagnosen, insbesondere von Betroffenenorganisationen und einzelnen Kritikern, die die wissenschaftliche Fundierung grundsätzlich infrage stellen.
Die breite Fachwelt und die Justiz erkennen psychiatrische Diagnosen jedoch als ausreichend abgesichert an, wenn sie nach geltenden Standards erstellt wurden.
Zusammenfassend: Psychiatrische Diagnosen nach Straftaten entstehen durch ein strukturiertes, mehrstufiges Begutachtungsverfahren durch Fachärzte, das an wissenschaftlichen Standards orientiert ist und gerichtlicher Kontrolle unterliegt.
Die Verlässlichkeit ist hoch, aber nicht absolut, da die Diagnostik auf klinischer Erfahrung und international anerkannten Kriterien basiert, ohne dass objektive Laborwerte zur Verfügung stehen.
Die Justiz sorgt durch Mehrfachbegutachtung und gerichtliche Überprüfung für zusätzliche Absicherung.“ – 8.6.2025