Warum ist die Rente nicht sicher?

23.05.2025

Mit Nebelkerzen gegen die Wohlstandserosion

Von Alexander Horn

Die Ursache der Rentenprobleme ist die Produktivitätsstagnation. Bundessozialministerin Bärbel Bas ignoriert das und will die Rentenversicherung zu Lasten von Beamten und Selbständigen sanieren.

(…) „Die Einbeziehung der Beamten in das gesetzliche Rentensystem ist ein Vorschlag aus der Mottenkiste.

Denn schon 2018 hatte die damals von CDU/CSU und SPD geführte Bundesregierung diese Idee verworfen“ (…)

„Zum gleichen Ergebnis kam der Sachverständigenrat in seinem Jahresgutachten 2023.“ (…)

„Das Renten- und Sozialversicherungssystem steht jedoch weder wegen vermeintlicher Gerechtigkeitsdefizite – wie Bas behauptet – noch wegen der tatsächlich wachsenden Belastung durch die demographische Alterung unter steigendem Druck.

Die drohende Erosion resultiert daraus, dass in Deutschland aufgrund des seit Jahrzehnten rückläufigen Produktivitätswachstums immer geringere Wohlstandszuwächse erreicht werden.

Durch die seit drei Jahren sogar sinkende Arbeitsproduktivität drohen nun sogar fortgesetzte Wohlstandsverluste, sofern es nicht gelingt, diesen Trend umzukehren.

Denn bei stagnierender oder sogar sinkender Arbeitsproduktivität wird in der gleichen Arbeitszeit eine sinkende Menge an Gütern erzeugt, so dass die Realeinkommen entgegen dem historischen Trend nicht mehr steigen.“

(…) Aufgrund ausbleibender Produktivitätsgewinne steht die Sozialpolitik inzwischen vor dem Dilemma, bei nun bis voraussichtlich Ende der 2030er Jahre deutlich steigenden demographischen Lasten Wohlstandsverluste verteilen zu müssen.“ (…)

„Bas sollte sich besser an dieser im Koalitionsvertrag formulierten Herausforderung orientieren und eine auf Produktivitätsfortschritte ausgerichtete Sozial- und Arbeitspolitik verfolgen. Nur wenn es gelingt, zum Produktivitätswachstum zurückzukehren, kann sie Wohlstand wieder gerecht verteilen, anstatt Mangel zu verwalten.“

https://www.novo-argumente.com/artikel/mit_nebelkerzen_gegen_die_wohlstandserosion

und

Frau Wagenknecht, so teuer wäre Österreichs Rentensystem für uns

(…)

„Zuschuss zur Altersrente müsste um 45 Milliarden Euro steigen

Die 127 Milliarden Euro in Deutschland wiederum bestehen aus den Zuschüssen zur Altersrente, aber auch aus denen zu den vielen nicht beitragsgedeckten, so genannten versicherungsfremden Leistungen der Rentenversicherung. (Hervorhebung GB)

Dazu zählen etwa Mütterrente, „Rente mit 63“, Hinterbliebenenrente, Erwerbsminderungsrente und vieles mehr.

(Hervorhebung GB)

Für die Altersrente werden in diesem Jahr nur rund 44,85 Milliarden Euro ausgezahlt, hinzu kommen 6,8 Milliarden Euro für die Beamtenversorgung. Deutschland zahlt also derzeit nur 51,65 Milliarden Euro pro Jahr für die gleichen Leistungen wie Österreich. Um auf das gleiche Niveau zu kommen, wären rund 45 Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich notwendig.“ (…)

https://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/frau-wagenknecht-so-teuer-waere-oesterreichs-rentensystem-fuer-uns_id_260165515.html

und

https://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/rente/altersarmut-bekaempfen-expertin-grimm-warnt-umverteilung-bei-der-rente-verschreckt-gut-verdiener_id_242301204.html

Kommentar GB:

Allererst wären die versicherungsfremden Leistungen der Rentenversicherung auf alleinige Finanzierung aus dem allgemeinen Steueraufkommen umzustellen, soweit das nicht bereits der Fall ist, damit eine faktische Enteignung der RV-Einzahler, die eben dadurch RV-Leistungsansprüche erwerben, vermieden wird. Man könnte und sollte m.E. den RV-Einzahlern auch eine Eigentumsgarantie für ihre so erworbenen Leistungsansprüche geben; diese müssten dann unter dem Schutz nach Art. 14 GG stehen.

Erst wenn diese Unwuchten bereinigt wären, könnte und sollte m. E. über eine mögliche Verbreiterung der Einnahmeseite nachgedacht werden. Die Vergleiche mit Österreich und der Schweiz geben hier zwar Anhaltspunkte, aber es bedarf einer Berücksichtigung aller relevanten Unterschiede und Details der jeweiligen Regelungen, um zu einer – mitnichten trivialen – Beurteilung und Empfehlung zu kommen.

Die oben benannten versicherungsfremden Leistungen können zwar ausgeschüttet werden, wenn die Gesetzeslage das vorsieht, aber ohne eine Verbindung mit der Rentenkasse und allein aus dem Steueraufkommen der öffentlichen Haushalte heraus. Es handelt sich im Grunde um staatliche Sozialrenten, die gar nicht in ein Sozial v e r s i c h e r u n g s system gehören. Dieses sollte gegenüber staatlichen Eingriffen abgeschirmt werden, und eine Eigentumsgarantie erworbener RV-Leistungsansprüche trüge zumindest dazu bei. Ein analoges Problem entsteht übrigens in der Krankenversicherung, wenn Nicht-Versicherten, also Nicht-Einzahlern aus irgendwelchen Gründen dennoch KV-Leistungen gewährt werden, ggf. auf staatliche Weisung hin. Auch in diesem Fall müßten diese Kosten aus allgemeinen Steuermitteln gezahlt werden, um die Krankenversicherungen finanziell stabil zu halten. Selbst innerhalb der Staatsstruktur treten dieselben Probleme dadurch auf, daß Bund und Länder Ansprüche anerkennen, deren Kosten dann zum großen Teil auf die abhängige kommunale Ebene verschoben werden und diese finanziell – und zusätzlich organisatorisch – belasten. Es geht im Kern um das Prinzip, daß die diejenige Instanz, die Ansprüche generiert oder anerkennt, auch selbst die Finanzierung verantwortet, ohne auf irgendwen auszuweichen: diese Ausweichstrategien – wo auch immer – sind schädlich und zu blockieren.

Bezüglich der Beamten ist im übrigen in Deutschland zu berücksichtigen, daß es sich hier um einen eigenen grundgesetzlich fixierten geschlossenen Rechtskreis handelt, der mit dem Rechtskreis der Sozialversicherungen und dem des Sozialstaats gar nichts zu tun hat. Aber es ist natürlich möglich und womöglich geboten zu prüfen, welche Berufsgruppen aus rechtlichen Gründen verbeamtet sein müssen, und ob es nicht je nach Institution nicht auch zu viele Beamte gibt. Aber auch hier bedarf es sicherlich einer konkreten Überprüfung im Einzelfall.

 

 

 

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