Diese Geschichte kennen wir eigentlich. Am 17.03.23 hat der Deutsche Bundestag eine Änderung des Wahlgesetzes beschlossen, die am 08.06.23 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. Hiergegen wurden vor dem Bundesverfassungsgericht 3 Organstreitverfahren von den Parteien CSU und LINKE und der damaligen Bundestagsfraktion DIE LINKE sowie 2 Normenkontrollanträge von der Bayerische Staatsregierung und 195 Mitgliedern des Bundestags angestrengt.
Was Sie zum BVerfG-Urteil zur Wahlrechtsreform nicht wissen sollten