17.9.2024 12:48
“ Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Entscheidung 1 BvR 2133/22 veröffentlicht, nach der weite Teile des Hessischen Verfassungsschutzgesetzes verfassungswidrig sind,
In praktisch allen Punkten ist der Knackpunkt, dass das Verfassungsschutzgesetz Überwachung und Eingriffe in das Privatleben erlaubt, ohne dafür eine hinreichende Eingriffsschwelle festzulegen, also eine gewisse Mindestschwere von Straftaten.“ (…)