Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über den Anspruch der AfD auf den Ausschussvorsitz

Hadmut Danisch
20.9.2024 13:01
„Leser hatten gebeten, dass ich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts erkläre. Es geht um das Urteil 2 BvE 1/20, 2 BvE 10/21 vom 18. September 2024, dazu die Pressemitteilung des Gerichts.

Man sollte sich zumindest die Pressemitteilung und die Leitsätze im Urteil durchlesen.

Wenn ich es ganz kurz einfach runterbrechen soll, hat das Gericht zwei Punkte entschieden:

  1. Wir sind hier das Bundesverfassungsgericht und nicht das Bundestagsgericht, deshalb ist unser Maßstab nur die Verfassung und nicht die Geschäftsordnung des Bundestags. Die ist für uns nicht maßgeblich, die prüfen wir höchstens, ob sie verfassungskonform ist. Deshalb kann man bei uns hier nur auf Sachen klagen, die im Grundgesetz stehen und nicht auf solche, die in der Geschäftsordnung stehen. Dafür sind wir nicht zuständig.
  2. Entweder man wählt richtig, oder man lässt es bleiben. Aber nicht beides und nichts dazwischen.

Das ist auch erst einmal richtig so, einfach, banal, logisch, konsequent. Denn eigentlich war die Beschwerde der AfD blöd und falsch gestellt.“ (…)

https://www.danisch.de/blog/2024/09/20/das-urteil-des-bundesverfassungsgerichts-ueber-den-anspruch-der-afd-auf-den-ausschussvorsitz/

Kommentar GB:

Ein wichtiger, ausführlicher und empfehlenswerter Beitrag zu dieser Entscheidung des BVerfG.

 

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