AfD scheitert mit Klage auf Ausschußvorsitze im Bundestag

Laut der Geschäftsordnung des Bundestags müßte die AfD eigentlich den Vorsitz in drei wichtigen Ausschüssen stellen. Eigentlich. Da die anderen Fraktionen die Wahl der AfD-Kandidaten verweigern zog die AfD vor das höchste Gericht. Nun fiel das Urteil.
Kommentar GB:
Wer einen Beleg für die Etablierung postdemokratischer Verhältnisse sucht, hier ist einer von ihnen.

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