Laut der Geschäftsordnung des Bundestags müßte die AfD eigentlich den Vorsitz in drei wichtigen Ausschüssen stellen. Eigentlich. Da die anderen Fraktionen die Wahl der AfD-Kandidaten verweigern zog die AfD vor das höchste Gericht. Nun fiel das Urteil.
Kommentar GB:
Wer einen Beleg für die Etablierung postdemokratischer Verhältnisse sucht, hier ist einer von ihnen.
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