Hartmut Krauss
Der „Kopftuchstreit“ als diskursives Chaos und Ablenkungsmanöver.
Zum Elend einer oberflächlichen, halbherzigen und verstümmelten Islam-Debatte
„Das sog. Kopftuchurteil des Bundesverfassungsgerichts vom September 2003 ist von einigen als „weise“ und von anderen als „feige“ bezeichnet worden. Im Endeffekt hat es jedenfalls die Frage nach der Bedeutung und Bewertung dieser brisanten „Erscheinungsform“ an die Gesellschaft bzw. den sich über demokratische Wahlen legitimierenden Gesetzgeber redelegiert. Eine ausschließlich oder doch überwiegend formaljuristisch ausgerichtete Behandlung des „Kopftuchproblems“ ist damit nunmehr überholt oder doch zumindest unzureichend. Worum es jetzt geht, ist eine substanzanalytisch reflektierte Entscheidungsfindung, die in der Tat das Selbstverständnis eines säkularen, freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaats elementar berührt. Wie reagiert der in sich werte- und weltanschauungspluralistisch konstituierte Volkssouverän auf die Herausforderung einer offensiven Ausbreitung der islamischen Herrschaftskultur in den westlichen Aufnahmegesellschaften? Verhält er sich mehrheitlich permissiv-duldend oder aktiv-zurückweisend? Welche Position nimmt der nichtreligiöse Teil der Bevölkerung ein? Welche Koalitionen und standpunktpolitischen Überschneidungen kristallisieren sich im zukünftig sicher noch intensiver werden „Religionsstreit“ heraus?“ (…)
http://www.glasnost.de/autoren/krauss/kpst.html
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