07. August 2023 Rüdiger Suchsland
Er ist mindestens überflüssig.
Für kriminelles Tun sind schon Polizei und Staatsanwaltschaft zuständig.
Das Bundesamt kann zur gefährlichen Partei werden.
Kommentar.
https://www.telepolis.de/features/Soll-man-den-Verfassungsschutz-abschaffen-9236176.html?seite=all
Kommentare GB:
Wenn der Name „Bundesamt für Verfassungsschutz“ kein bloßer Euphemismus für einen Inlandsgeheimdienst wäre, dann müßte er m. E. seine Bewertungsmaßstäbe und seine begrifflich-analytischen Kennzeichnungen strikt und nachvollziehbar aus dem Grundgesetz und dessen rechtswissenschaftlichen Kommentaren herleiten, und zwar so, daß auch die jeweiligen Auslegungen einer möglichen oder denkbaren gerichtlichen Prüfung standhielten. Ist das der Fall?
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