Spahn stellt Asylrecht in Frage: Genfer Flüchtlingskonvention überholt?

| Markus Lanz vom 11.5.2023

 

 

Kommentar GB:

Die bisher praktizierte Migrationspolitik liegt weder im deutschen noch im europäischen Interesse.

In diesem europäischen Interesse läge erstens in mittel- bis langfristiger Sicht eine Anhebung der Geburtenraten in den europäischen Ländern, was z. B. in Ungarn angestrebt wird.

Das hieße also: die Familien- und Bevölkerungspolitik wäre entsprechend zu ändern und anzupassen.

Wollte man zweitens in kurz- bis mittelfristiger Sicht ergänzend eine Einwanderung in den Arbeitsmarkt ermöglichen, dann müßte diese strikt nach den sozioökonomischen und kulturellen Auswahlkriterien der auswählenden Länder stattfinden; das hieße aber auch, daß es dabei neben der Qualifikationsstruktur nicht zuletzt auf das Kriterium der Kulturverträglichkeit ankäme: es wären also entsprechende Unterscheidungen zu treffen, um z.B. die Entstehung von Parallel- und Gegngesellschaften erst gar nicht zuzulassen.

Was das Asylrecht und die bisher vorhandenen Normen auf der Ebene nationalen und inernationalen Rechts angeht, so müßten diese teils veralteten und inadäquaten Normen an die heutigen Probleme und Realitäten angepaßt werden.

Es wäre dabei zu berücksichtigen, daß die Aufklärungs- und Modernisierungssperren und das hohe Bevölkerungswachstum in der islamischen Welt und in Afrika nicht durch Migration der dortigen Überschußbevölkerung in Richtung Europa gelöst werden kann.

Diese Probleme sind vielmehr nur durch jene Gesellschaften selbst lösbar.

 

 

 

 

Tragen Sie sich für den wöchentlichen Medienüberblick - den Freitagsbrief - ein!

Es wird kein Spam geschickt! Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.