GAM-Newsletter – 30.06.2023
„Muslimfeindlichkeit“
Anmerkung zu einem abwegigen Konstrukt gezielter Diskriminierung
Sehr geehrte Damen und Herren!
liebe Kolleginnen und Kollegen!
Hass, Hetze gegen und Verleumdung von Menschen, die der Ansiedlung und Ausbreitung islamischer Herrschaftskultur in Deutschland kritisch gegenüber stehen, gehören zum festen Bestandteil des von den Regierenden errichteten proislamischen Kollaborationskartells. Eine zugleich demagogische und spalterische Rolle in diesem Diffamierungssystem spielt das abwegige Konstrukt der „Muslimfeindlichkeit“. Zu dessen Verbreitung wurde eigens ein „Unabhängiger Expertenkreis Muslimfeindlichkeit“ eingesetzt, der nun eine „Bilanz“ vorgelegt hat, in der sich Muslime darüber mokieren dürfen, dass sie seitens der nichtmuslimischen Mehrheitsbevölkerung angesichts einer großen Zahl von internationalen und nationalen Straftaten mit muslimischen Täterhintergrund – darunter eine beachtliche Zahl von muslimischen „Schutzsuchenden“ – nicht allseits beliebt sind.
Hervorzuheben ist aber darüber hinaus grundsätzlich Folgendes. Feindschaftliche Aussagen gegen „Ungläubige“ (Christen, Juden, Polytheisten, Atheisten etc.), d. h. gegen Nichtmuslime aller Couleur, sind ein zentraler Bestandteil des Gesamtinhalts der islamischen Weltanschauung. Sie finden sich zuhauf in den islamischen Quellentexten und es wäre mehr als naiv davon auszugehen, dass sich diese grundlegenden und wesentlichen Inhalte nicht auch im subjektiven Überzeugungssystem einer großen bis überwiegenden Zahl gläubiger Islambefolger (Muslime) wiederfinden.
Ebenso naiv wäre die Erwartungshaltung, alle Nichtmuslime würden in Anbetracht dieser objektiven „Vorgabe“ in hinnehmender Gleichgültigkeit verharren und auf emotionale Gegenreaktion, kognitive (rational-analytische) Kritik und handlungspraktische Gegenwehr verzichten. (Darauf scheint die staatlich geförderte Dauerhetzkampagne gegen „Islamophobie“, „antimuslimischen Rassismus“ „Muslimfeindlichkeit“ etc. zu spekulieren.)
Was wir als Gegenwehr dringend brauchen, sind A. ein Bundesbeauftragter zur Registrierung und Bekämpfung von Islamkritik- und Ungläubigenfeindlichkeit sowie B. eine saubere Statistik zur Erfassung von Straftaten mit muslimischem Täterhintergrund.
Zur „Muslim:innenfeindlichkeit“ siehe auch:
https://hintergrund-verlag.de/analyse-der-islamischen-herrschaftskultur/hartmut-krauss-musliminnenfeindlichkeit-im-thueringen-monitor/
Mit freundlichen Grüßen,
Karin Vogelpohl
Vorstand GAM e. V.
Gesellschaft für wissenschaftliche
Aufklärung und
Menschenrechte e. V.
Tel.: ++49 176 76428958 Fax: ++49 541 44 53 73
E-Mail: [gam-kontakt@t-online.de]gam-kontakt@t-online.de
www.gam-online.de
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Kommentar GB:
Siehe hierzu ferner:
Säkulare Lebensordnung vs. islamisches Gottesrecht
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