Kein Familien­flüchtling­sschutz bei polygamer Ehe für die weitere Ehefrau eines Flüchtlings

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.05.2023
– 3 B 24/22 –

Familien­flüchtling­sschutz nur für eine Ehefrau

In einem Berufungsverfahren hat das Ober­verwaltungs­gericht (OVG) Berlin-Brandenburg entschieden: Nur eine Ehefrau eines anerkannten Flüchtlings kann den Familien­flüchtling­sschutz erhalten. Damit wurde ein Urteil aus erster Instanz aufgehoben.

https://www.kostenlose-urteile.de/OVG-Berlin-Brandenburg_3-B-2422_Kein-Familienfluechtlingsschutz-bei-polygamer-Ehe-fuer-die-weitere-Ehefrau-eines-Fluechtlings.news32931.htm

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