EuGH: Firma darf religiöse und weltanschauliche Kleidung bei der Arbeit verbieten

Hartmut Krauss

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EuGH: Firma darf religiöse und weltanschauliche Kleidung bei der Arbeit verbieten

Immerhin ein mäßigendes Stoppschild für den europäischen Durchmarsch islamischer Herrschaftskultur.

Auch die Privilegierung religiöser gegenüber nichtreligiöser Weltanschauung wird hier implizit überwunden.

„Ein Unternehmen kann intern das Tragen von religiösen oder weltanschaulichen Zeichen verbieten, wenn die Regel auf alle Beschäftigten angewandt wird. Religion und Weltanschauung seien dabei ein und derselbe mögliche Diskriminierungsgrund, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Es ging um eine Muslimin in Belgien, die wegen ihre Kopftuchs eine Praktikumsstelle nicht bekommen hatte. (Az. C-344/20)“

https://www.stern.de/news/eugh–firma-darf-religioese-und-weltanschauliche-kleidung-bei-der-arbeit-verbieten-32812128.html

Man darf von dem EuGH angesichts der gegebenen politischen Kräfteverhältnisse auch nicht zu viel erwarten. Denn seit dieser Einschätzung von 2004 hat sich nichts grundlegend verändert:

„Die Debatte um das Kopftuch führt zwangsläufig dann in die Irre, wenn sie nicht zu einer kritisch-emanzipatorischen Konstitutionsanalyse des Islam durchdringt. Genau das aber wird in der deutschen Öffentlichkeit von einer buntscheckigen ‚Islam-Lobby‘, bestehend aus großkapitalistischen Verbandsfürsten, Politikern sämtlicher Couleur, christlichen Kirchenfunktionären, islamophilen Journalisten, kulturrelativistischen Ideologen und verrannten ‚Gutmenschen‘ unter dem Schlachtruf ‚Feindbild Islam“ sabotiert.

http://www.glasnost.de/autoren/krauss/kpst.html

 

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