Bundesverfassungsgericht zum Straßenbau
24.11.2021
Grundstückseigentümer dürfen nicht erst unbestimmte Zeit nach tatsächlicher Fertigstellung einer Straße mit Erschließungsbeiträgen belastet werden. Anderslautende Landesnormen verstoßen laut BVerfG gegen das Gebot der Belastungsklarheit.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-1bvl119-erschliessungsbeitraege-fertigstellung-strasse-widmung-verjaehrung-zeitlich-begrenzt-rheinland-pfalz/?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_econtactid=CWOLT000019535788&utm_medium=
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