Zeit­lich unbe­g­renzte Erhe­bung von Ersch­lie­ßungs­bei­trägen ver­fas­sungs­widrig

Bundesverfassungsgericht zum Straßenbau

24.11.2021

Grundstückseigentümer dürfen nicht erst unbestimmte Zeit nach tatsächlicher Fertigstellung einer Straße mit Erschließungsbeiträgen belastet werden. Anderslautende Landesnormen verstoßen laut BVerfG gegen das Gebot der Belastungsklarheit.

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-1bvl119-erschliessungsbeitraege-fertigstellung-strasse-widmung-verjaehrung-zeitlich-begrenzt-rheinland-pfalz/?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_econtactid=CWOLT000019535788&utm_medium=

 

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