LG Münster zu Münsteraner Missbrauchskomplex

Lange Frei­heits­strafen für die Ange­klagten

06.07.2021

Im Münsteraner Missbrauchskomplex hat das LG Münster ein Urteil gesprochen: Der Hauptangeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Auch auf die weiteren Angeklagten kommen lange Haftstrafen zu.

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/1kls1420-missbrauchskomplex-muenster-landgericht-urteil-sexueller-missbrauch-kinder-sexualstrafrecht/?utm_medium=email&utm_source=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_source_system=Eloqua&utm_econtactid=CWOLT000019535788

 

Kommentar GB:

Mit zum Hintergrund gehört:

http://www.gender-diskurs.de/2020/11/informationen-zu-paedophilie-ephebophilie-androphilie-und-paederastie/

 

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