Chaim Noll / 08.07.2021
„Eigentlich ist der Aufruf zum Mord an Juden (wie der Aufruf zum Mord an Menschen generell) in westlichen Staaten strafbar und strafrechtlich zu verfolgen. Also auch in Angela Merkels bunter Bundesrepublik. Das funktioniert auch recht gut, wenn ein irgendwie gearteter „Rechter“ oder ein ethnisch Deutscher, den man – und sei es rein willkürlich – dieser Menschengruppe zuordnet, die Straftat begeht. Was aber geschieht mit den muslimischen Demonstranten, die im Mai dieses Jahres auf zahlreichen anti-israelischen und anti-jüdischen Kundgebungen den Tod von Juden gefordert haben? Die etwa den in diesen Kreisen beliebten Sprechchor skandierten „Hamas, Hamas, Juden ins Gas“?“ (…)
https://www.achgut.com/artikel/ist_der_aufruf_zum_judenmord_in_deutschland_noch_strafbar
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