Urteil des OVG NRW: Ein­bür­ge­rung nur mit Deutsch auf B1-Niveau

Wer sich einbürgern lassen will, muss ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen – und zwar sowohl in Wort als auch in Schrift, wie das OVG NRW entschied. 
„Ein Einbürgerungsbewerber muss im sogenannten Deutsch-Test für Zuwanderer sowohl in den Bereichen Hören/Lesen und Sprechen als auch im Bereich Schreiben mindestens B1-Niveau erreichen. Schafft er es in einem der Bereiche nicht auf dieses Niveau, hat er keine ausreichenden Deutschkenntnisse nachgewiesen und somit auch keinen Anspruch auf Einbürgerung, wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster entschied (Urt. v. 10.12.2020, Az. 19 A 2379/18).“ (…)
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ovg-nrw19a2379-18-einbuergerung-test-sprache-deutschkenntnisse-b1/?utm_medium=email&utm_source=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_source_system=Eloqua&utm_econtactid=CWOLT000019535788

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