Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 09.11.2020 - 2 ME 426/20 - Äußerungen müssen auf zutreffenden Tatsachen beruhen Das Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat entschieden, dass sich der Allgemeine Studierendenausschusses (AStA) zur Haltung eines Hochschulmitarbeiters der Hochschule Osnabrück zur Corona-Pandemie äußern darf, und eine entsprechende Beschwerde eines auch für die Universität Osnabrück tätigen Mitarbeiters der Hochschule Osnabrück gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Osnabrück…
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