AStA darf sich zur Haltung eines Hochschulmitarbeiters der Hochschule Osnabrück äußern

Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 09.11.2020
– 2 ME 426/20 –

Äußerungen müssen auf zutreffenden Tatsachen beruhen

Das Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat entschieden, dass sich der Allgemeine Studierendenausschusses (AStA) zur Haltung eines Hochschulmitarbeiters der Hochschule Osnabrück zur Corona-Pandemie äußern darf, und eine entsprechende Beschwerde eines auch für die Universität Osnabrück tätigen Mitarbeiters der Hochschule Osnabrück gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom 9. Oktober 2020 (Az.: 6 B 73/20) zurückgewiesen.


https://www.kostenlose-urteile.de/OVG-Lueneburg_2-ME-42620_AStA-darf-sich-zur-Haltung-eines-Hochschulmitarbeiters-der-Hochschule-Osnabrueck-aeussern.news29440.htm
Kommentar GB:
Logik. Schön und gut, oder auch nicht, aber was sind eigentlich „unzutreffende Tatsachen“?
Sind damit „Tagesschau“ oder „Heute Journal“ gemeint? Oder was sonst?
Vielleicht die „Hetzjagden von Chemnitz“?
 

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