AStA darf sich zur Haltung eines Hochschulmitarbeiters der Hochschule Osnabrück äußern

Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 09.11.2020 – 2 ME 426/20 – Äußerungen müssen auf zutreffenden Tatsachen beruhen Das Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat entschieden, dass sich der Allgemeine Studierendenausschusses (AStA) zur Haltung eines Hochschulmitarbeiters der Hochschule Osnabrück zur Corona-Pandemie äußern darf, und […]

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