Islamisierung Deutschlands

Berliner Schulverwaltung verliert im Kopftuchstreit

Das im Berliner Neutralitätsgesetz verankerte Kopftuchverbot verstößt gegen die Verfassung. Das entschied das Bundesarbeitsgericht.

28.08.2020

https://www.freiewelt.net/nachricht/berliner-schulverwaltung-verliert-im-kopftuchstreit-10082231/
Kommentar GB:
Die Leserkommentare (s. u.) sind im positiven Sinne bemerkenswert, beziehen sich korrekt auf das Grundgesetz, übersehen aber, daß innerjuristisch das „Richterrecht“ früherer Auslegungen und Entscheidungen eine Rolle spielt. Daß Richter nicht wissen, was der Islam wirklich ist, hindert sie offensichtlich nicht daran, über diesen ihnen nicht bekannten Sachverhalt zu urteilen, anstatt sich zunächst einmal mit dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis vertraut zu machen.
So funktioniert Dilettantismus.
Aber nicht die richterrechtlichen Vorurteile und Irrtümer sind mit Blick auf den Sachverhalt selbst (hier den Islam) relevant, sondern die Erkenntnisse von Fachwissenschaftlern. Zu ontologischen Urteilen (hier über den Islam) sind Normwissenschaftler (Juristen) mangels Wissensbasis überhaupt nicht in der Lage, ohne zu dilettieren. Zur Einführung:
Literatur

Der Islam als grund- und menschenrechtswidrige Weltanschauung


Leserkommentare:
Karl Napp
Die Richter des BVerfG werden von den Altparteien (auch) nach ideologischen Aspekten ausgekungelt. Das merkt man seinen Entscheidungen in politischen Streitfällen an. Weder unsere Lehrer noch wir Schüler durften in der Schule im Unterricht eine Kopfbedeckung tragen. Für die Verkünder der anzustrebenden Weltherrschaft des Islam gilt das nach Ansicht unserer ideologisch befangenen, in Islam-Dingen offenbar sehr unkundigen Verfassungsrichter nicht. Hätten sie den Koran und dazugehörende Sekundärliteratur (z. B. Prof. Uni Ffm Dr. Susanne Schröder, Politischer Islam, 2.A. 2019), gelesen, wüßten sie, daß der Islam die (einzige) große Religion der mörderischen Intoleranz ist. Seit Mohammed bis zu den jüngsten Massenmorden im Namen Allahs in New York, Paris, Berlin usw usw. Sie strebt bewußt nach Weltherrschaft. Indem die BVerf-Richter es, entgegen den Ratschlägen der erfahrenen Lehrerschaft, muslimischen Schülern und Lehrerinnen erlauben, in der Schule durch das Kopftuch Reklame für den Islam zu laufen, machen sie sich an den nächsten Massenmorden im Namen Allahs mitschuldig.
Rasio Brelugi
Bundesarbeitsgericht: „… verstoße gegen die in der Verfassung garantierte Religionsfreiheit …“ (Zitatende)
Unsinn! Das Wort „Religionsfreiheit“ kommt im Grundgesetz überhaupt nicht vor. Im Grundgesetz wird genau unterschieden zwischen „Freiheit des religiösen Bekenntnisses“ (Art. 4, Abs. 1) und der „Gewährung der Religionsausübung“ (Art. 4, Abs. 2).
„Freiheit des religiösen und weltanscheulichen (!) Bekenntnisses“ besagt, dass wir keinen Staat wollen, der den Bürgern bs in die letzten Gehirnwindungen kriecht (à la „Die Gedanken sind frei“). Das ist richtig! Die „Gewährung der Religionsausübung“ ist davon unterschieden, weil man diese selbstverständlich nur Religionen gewähren kann, die nicht die anderen Grundrechte abschaffen wollen. Eigentlich leicht verständlich, wird auch bei anderen „konkurrierenden“ Grundrechten so gemacht.
Dem Islam die „Religionsausübung“ zu gewähren, hieße ja zum ersten, das Grundrecht auf „Freiheit des religiösen Bekenntnisses“ zum Abschuss freizugeben (da der Islam die Abkehr vom Islam mit dem Tode bestrafen will), und hieße weiters, alle anderen Grundrechte preiszugeben.
Daher können auch keine Symbole des Islam (wie das Kopftuch) innerhalb von Behörden erlaubt werden, denn diese islamischen Symbole sind eine Werbung für die Abschaffung der Grundrechte. (Christliche Symbole sind das nicht, und sind daher ganz anders zu bewerten.)
Das Kopftuch in der Schule zu erlauben ist ungfähr so, als ob man einem marxistischen Lehrer erlaubt, einen Button zu tragen mit der Aufschrift „Erschießt alle Kapitalisten“. Auch dies muss man selbstverständlich verbieten – trotz der „Freiheit des weltanschaulichen Bekenntnisses“.
Fazit: Eine dumme Entscheidung der Richter! (Für die ist scheinbar Religion=Religion. Aber ein bisschen mehr intellektueller Aufwand bzgl. deren Inhalte ist schon nötig!)
Günter Reichel
Eine meiner Schwestern, hochbezahlte Lehrerin, hat sich aus Liebeskummer und Unwissenheit über den Islam einen vermeintlich gebildeten und liberalen Moslem aus dem Urlaub mitgebracht. Der hat ihr das Gehirn gewaschen, zusammen haben sie die Kinder zu Moslems abgerichtet, die sich laufend Diskriminierung beklagen. Ach ja, mit unserem Hund waren wir nicht zu Besuch willkommen, das war es dann auch meinerseits. Wie im Kleinen so im Großen- Finis Germania.
Die Radbruchsche Formel
Ich frage mich mittlerweile ernsthaft auf welcher „Resterampe“ sich so manche Juristen ihre Richterbefähigung gekauft haben.
1. Aus dem Nichterlauben eines Kopftuches wegen des hochstehenden staatlichen Neutralitätsgebotes eine Diskriminierung zu konstruieren ist an sich schon abenteuerlich.
2. Es gab und gibt keine staatlich garantierte „Religionsfreiheit“. Wer möchte kann mal im Grundgesetz blättern ob er dort den Begriff „Religionsfreiheit“ findet. Laut Grundgesetz gibt es die Freiheit des Glaubens und des Bekenntnisses. D.h. ich darf glauben was ich will und ich darf mich bekennen wozu ich will. Außerdem habe ich ein Recht darauf meine Religion auszuüben. Der Gesetzgeber sagte damals schon weise: Das Nähere regeln Gesetze. Wer als Lehrer arbeitet, arbeitet in diesem Moment als Lehrer und übt keine Religion aus. Basta. In diesem Zusammenhang ist das staatliche Neutralitätsgebot eindeutig höher zu bewerten als religiöse Befindlichkeiten. Und irgend etwas im Einzelfall nachweisen muß man unter dieser Prämisse auch nicht. Diese Argumentation geht am gegebenen Recht und der faktischen Situation etwa 100 Meter vorbei. Das Richter_INNEN_IX soll sich sein Lehrgeld wieder geben lassen!
 
 

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