Evolutionsbiologe Kutschera geht in Revision

Kassel (idea) – „Der Biologieprofessor Ulrich Kutschera (Kassel) ist am 3. August wegen beleidigender Äußerungen über Homosexuelle vom Amtsgericht Kassel zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wie der atheistische Evolutionsbiologe auf Anfrage der Evangelischen Nachrichtenagentur idea (Wetzlar) mitteilte, wird er in Revision gehen.“ (…)
„Wie Kutschera gegenüber idea mitteilte, wurden vor Gericht nicht nur seine vorgeschlagenen sechs Zeugen – fünf Professoren und ein Kinderarzt – mit ihren eingereichten Stellungnahmen zur Bestätigung seiner Aussagen ignoriert. Sondern darüber hinaus hätten auch alle seine biologischen Argumente – „Mutter-Kind-Bindung, Inzuchthemmung bei genetischer Verwandtschaft, Vater- und Mutterentbehrung bei gleichgeschlechtlichen ,Eltern‘, John Money und Gender, die Moneysche Definition der Pädophilie als übersteigerte Elternliebe usw.“ – nicht gezählt. Kutschera weiter: „Alleine die vier gegen mich geladenen Zeugen – zwei Asta-Studenten und zwei schwule Männer – hatten das Wort und waren gefragt.“ „
https://www.idea.de/gesellschaft/detail/beleidigung-homosexueller-evolutionsbiologe-kutschera-geht-in-revision-113783.html
Kommentar GB:
Es ist nicht überraschend, daß das Thema auch auf der einschlägigen Szene-Website <Queer.de> ausführlich dargestellt wird (s.u.):
Zitat:
„kath.net-Interview
Kutschera zu Geldstrafe verurteilt
Weil er unter anderem homosexuelle Beziehungen mit Kindesmissbrauch in Zusammenhang brachte, ist der Kasseler Evolutionsbiologe vom Amtsgericht Kassel wegen Beleidigung schuldig gesprochen worden.“
Zitat: „Unter anderem hatte Kutschera erklärt: „Sollte das Adoptionsrecht für Mann-Mann bzw. Frau-Frau-Erotikvereinigungen kommen, sehe ich staatlich geförderte Pädophilie und schwersten Kindesmissbrauch auf uns zukommen.“ An anderer Stelle sprach er bei Homo-Männerpaaren mit Adoptivsohn von einem möglichen „Horror-Kinderschänder-Szenario“ (queer.de berichtete).
Laut „Hessenschau“ sagte die Staatsanwältin bei der Verlesung der Anklage, diese Aussagen seien „kriminologisch nicht haltbar“.
Sie werfe ihm auch vor, gleichgeschlechtliche Paare als „sterile, asexuelle Erotik-Duos ohne Reproduktions-Potenzial“ bezeichnet zu haben.“ (…)
Verstehe ich die Staatsanwältin richtig, daß sie bezüglich des hier von mir hervorgehobenen letzten Satzes der Auffassung ist, das Gegenteil dessen, was der Satz aussagt, sei der Fall? Das wäre doch sehr merkwürdig und würfe ein eigenartiges Licht auf die Dame. Oder wirft sie nicht dies, also nicht die inhaltliche Aussage, sondern die Wortwahl vor? Darüber könnte man zumindest nachdenken.
https://www.queer.de/detail.php?article_id=36738
Außerdem sei ein weiterer Hinweis gegeben, mit Blick auf die angeblich nicht gegebene kriminologische Haltbarkeit der weiter oben genannten Möglichkeiten, Befürchtungen und Risiken:
https://frankfurter-erklaerung.de/2020/07/opfer-des-kentler-experiments-im-rt-deutsch-interview/
 
 
 
 
 

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