Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 12.11.2019
– C-233/18 –
Mitgliedsstaaten müssen würdigen Lebensstandard dauerhaft und ohne Unterbrechung sicherstellen
„Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass eine Person, die internationalen Schutz beantragt hat und sich grob gegen die Vorschriften des sie aufnehmenden Unterbringungszentrums verstößt oder sich grob gewalttätig verhält, nicht mit dem Entzug der im Rahmen der Aufnahme gewährten materiellen Leistungen in Bezug auf Unterkunft, Verpflegung oder Kleidung sanktioniert werden darf.“ (…)
https://www.kostenlose-urteile.de/EuGH_C-23318_Gewalttaetiger-Fluechtling-darf-nicht-der-Aufnahmeeinrichtung-verwiesen-werden.news28089.htm
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