Urteil des EuGH

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 12.11.2019
– C-363/18 –

Lebensmittel aus besetzen israelischen Siedlungsgebieten müssen gekennzeichnet werden

Irreführung der Verbraucher ohne entsprechende Angaben nicht auszuschließen

„Auf Lebensmitteln aus vom Staat Israel besetzten Gebieten muss ihr Ursprungsgebiet und, wenn sie aus einer israelischen Siedlung in diesem Gebiet kommen, zusätzlich diese Herkunft angegeben werden. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.

Im Ausgangsverfahren, in dem sich die Organisation juive européenne und die Vignoble Psagot Ltd einerseits und der französische Minister für Wirtschaft und Finanzen andererseits gegenüber standen, ging es um die Rechtmäßigkeit eines Erlasses über die Angabe der Herkunft von Waren aus den vom Staat Israel seit Juni 1967 besetzten Gebieten, der für diese Lebensmittel die in Rede stehenden Angaben vorschreibt. Der Erlass erging im Anschluss an die Veröffentlichung einer Mitteilung der Europäischen Kommission zu Auslegungsfragen über die Ursprungsbezeichnung von Waren aus diesen Gebieten**.“ (…)


https://www.kostenlose-urteile.de/EuGH_C-36318_Lebensmittel-aus-besetzen-israelischen-Siedlungsgebieten-muessen-gekennzeichnet-werden.news28076.htm
 

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