Ausländische Adoptions­entscheidung kann ohne Eignungsprüfung der Adoptionsbewerber in Deutschland nicht anerkannt werden

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 24.09.2019
– 1 UF 93/18 –

Internationale Adoptionen müssen zum Interesse aller potentiell betroffener Kinder in rechtsstaatlichem und kindes­wohl­orientiertem Verfahren erfolgen


https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Frankfurt-am-Main_1-UF-9318_Auslaendische-Adoptionsentscheidung-kann-ohne-Eignungspruefung-der-Adoptionsbewerber-in-Deutschland-nicht-anerkannt-werden.news28075.htm

Tragen Sie sich für den wöchentlichen Medienüberblick - den Freitagsbrief - ein!

Es wird kein Spam geschickt! Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.