Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 24.09.2019
– 1 UF 93/18 –
Internationale Adoptionen müssen zum Interesse aller potentiell betroffener Kinder in rechtsstaatlichem und kindeswohlorientiertem Verfahren erfolgen
https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Frankfurt-am-Main_1-UF-9318_Auslaendische-Adoptionsentscheidung-kann-ohne-Eignungspruefung-der-Adoptionsbewerber-in-Deutschland-nicht-anerkannt-werden.news28075.htm
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