Noch ein Täuschungsversuch


EU-Kommissar fordert «Ja» zum Uno-Migrationspakt
EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos zeigte in einem Zeitungsinterview Unverständnis für die EU-Kritiker des Migrationspaktes, der ja nicht rechtlich bindend sei.
3.12.2018


https://www.nzz.ch/international/eu-kommissar-fordert-ja-zum-uno-migrationspakt-ld.1441396
„Nepper,  Schlepper, Bauernfänger … “
Vom EU-Innenkommissar erwartet wohl kein Realist Verständnis für die Probleme und Interessen der europäischen Völker.
Hier ein SZ-Artikel in apologetischer Absicht, der aber im Schlußteil doch deutlich die juristisch seltsam unverbindliche Verbindlichkeit in einer sonst übersprungenen Genauigkeit erläutert:
https://www.sueddeutsche.de/kultur/un-migrationspakt-fischer-lescano-1.4230745
Haarspaltereien und Relativierungen hin oder her, am Ende läuft eben doch alles auf rechtliche Verbindlichkeit hinaus, auch wenn sich diese nicht sofort, sondern erst im praktischen politischen Prozeß schrittweise nach und nach herausbilden mag. In der Klimapolitik und im Fall des Gender Mainstreaming gab und gibt es juristisch sehr ähnliche Vorgehensweisen. Gemeinsam ist ihnen der Ersatz der demokratischen Debatte und Willensbildung in gewählten Parlamenten durch semigeheime legislativ-vertragliche Rechtssetzungsakte der Exekutiven untereinander, und zwar auf UN-Ebene und auf EU-Ebene. So vollzieht sich die Entmachtung der Legislative und die Entdemokratisierung, und sie sind rückgängig zu machen, mindestens dadurch, daß die Gültigkeit solcher Abkommen von der parlamentarischen Ratifizierung abhängig gemacht werden.
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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