Religionsfreiheit nicht als Deckmantel missbrauchen

Verschleierungsverbot: „Mobiles Stoffgefängnis“ entrechtet unsere Frauen

„In Frankreich besteht seit 2011 ein Vollverschleierungsverbot. Ebenso in den Niederlanden und in Teilen der Schweiz. Selbst Österreich änderte seine Gesetze diesbezüglich erst vor neun Wochen. Worauf wollen wir noch warten?“ (…)

https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/ismail-tipi-klartext/verschleierungsverbot-mobiles-stoffgefaengnis-entrechtet-unsere-frauen/

Kommentar GB:

Ohne Assimilationsdruck kommt es in der Regel zu keiner Anpassung von Muslimen an die europäischen Gesellschaften. Eine solche Anpassung ist ihnen koranisch untersagt. Der Assimilationsdruck ist daher unbedingt erforderlich und strikt und dauerhaft durchzuhalten. Muslime, die diese Anpassung nicht wollen, haben die Freiheit, in ein muslimisches Land ihrer Wahl zu gehen. Aber sie haben nur hier die Freiheit, sich vom Islam zu lösen, und wenn sie das tun, dann ist das wichtigste Integrationshindernis beseitigt.

Die Muslime haben es selbst in der Hand, ob ihre Integration gelingt oder nicht.

Der größte Fehler, der gemacht werden kann, besteht jedenfalls darin, es zuzulassen, daß Art. 4 GG mißbraucht wird, um eine mit dem Grundgesetz unverträgliche und ihm feindliche Ideologie zu verbreiten, durch muslimische Kleidung, durch die Anwendung der Scharia, durch Mission, durch Moscheen, usw.

In gewisser Weise muß heute von einer Verfassungskrise  gesprochen werden, denn so, wie in diesem Fall Art. 4 („Religionsfreiheit) im Interesse einer islamophilen Politik gebeugt wird, so werden in anderen Fällen die Art. 3 & 33 („Gleichstellungspolitik“), der Art. 5 („Meinungsfreiheit und Zensurverbot“; PC) und der Art. 6 (Familie und „Homo-Ehe“). Es dürfte weitere Beispiele geben, insbesondere im Hinblick auf die Europäischen Verträge und Institutionen.

Da sich die im Grunde sehr klare Verfassung politisch nicht so leicht, wenn überhaupt ändern läßt, verlegt man sich darauf, sie zu beugen, am elegantesten durch semantische Tricksereien in Verbindung mit der Einfachen Gesetzgebung. Und das BVerfG stoppt das nicht etwa, sondern läßt das in der Tendenz zumindest zu oder fördert es sogar; seine politischen Besetzungs-modalitäten erklären, warum das so ist.

Genau das ist der Kern der Krise. Sie verraten in einer konzertierten Aktion die Verfassung, um partikularen und minoritären Interessen gegen Mehrheitsinteressen zum Durchbruch zu verhelfen. Indem sie dieses wissen, ist ihr Handeln als vorsätzlicher aber verschleierter Verfassungsbruch entlarvt.

Sieben Sätze über den Islam

 

 

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