Bundesrat hat die »Ehe für alle« durchgewunken

Ab 1. Oktober wird die Entscheidung rechtskräftig

Nun hat die »Ehe für alle« auch den Bundesrat passiert. Sie wird im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschrieben und ab dem 1. Oktober rechtskräftig umgesetzt. Kritik wurde abgeschmettert. Besonders Winfried Kretschmann (Grüne) hat sich in seiner Rede nochmals kräftig für die »Ehe für alle« eingesetzt.

http://www.freiewelt.net/nachricht/bundesrat-hat-die-ehe-fuer-alle-durchgewunken-10071418/

http://www.freiewelt.net/im-fokus/einzelansicht/ehe-fuer-alle-kann-sie-noch-vom-verfassungsgericht-gekippt-werden-10071364/

Kommentar GB:

Dieser Bundestags- und Bundesratsbeschluß zur sogenannten „Ehe für alle“, mit dem Ungleiches rechtlich (falsch) gleich behandelt wird, bleibt dennoch politisch wie juristisch umstritten, und es ist mindestens sehr zweifelhaft, ob er mit Art. 6 Grundgesetz vereinbar ist. Denn im Grundgesetz von 1949 wurden Ehe und Familie als dauerhafte, im Prinzip auf Fortpflanzung durch eigene Kinder angelegte Verbindung von Mann und Frau verstanden.

Das Eigentliche kommt erst noch.

Es dreht sich alles darum, die wirkliche und wesenhafte Homo-Infertilität unwirklich zu machen, um einen Schein der fertilen Normalität zu erzeugen.

Daher wird es demnächst um das Adoptionsrecht gehen, sowie um das vermeintliche, aber inexistente Recht auf Kinder, um Leihmutterschaft, um die Rechte von so produzierten Menschen im Hinblick auf ihren biologischen Vater und ihre biologische Mutter  – die dreifach aufgespalten wird, nämlich als „Mutter“ (1) einerseits auf nur-genetischer, also ovarieller Ebene, andererseits als „Mutter“ (2) auf Schwangerschafts- und Geburtsebene, nicht aber als „Mutter“ (3) nachgeburtlich beim Stillen und bei der Pflege der Neugeborenen, ferner um Samenbanken, um künstliche Insemination und ihre Finanzierung durch die Sozialversicherten, schließlich um die Anonymisierung der Spender, also um die juristische und informationelle Auslöschung der Vaterschaft.

Das Ergebnis wird eine biologisch fiktive, tatsächlich sozial konstruierte „Elternschaft“ von Schwulen Bzw. Lesben, die in den absehbaren Versuch münden dürften, Art. 6 GG entsprechend neu zu fassen, oder ihn, wie im Falle von Art. 3 und Art. 33 GG mit der sogenanntenGleichstellungspolitik bereits geschehen, durch einfache Gesetzgebung zu beugen.

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Artikel/07042017_AK_Abstimmung_Abschlussbericht.pdf?__blob=publicationFile&v=4

 

 

 

 

 

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