Bundessozialgericht, Urteil vom 12.05.2017
– B 7 AY 1/16 R –
Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums darf an Mitwirkungspflichten des Hilfeempfängers geknüpft werden
„Das Asylbewerberleistungsgesetz sieht in § 1 a Nr. 2 in seiner früheren Fassung (wie in der derzeit gültigen Normfassung) die Kürzung der Leistungen auf das „unabweisbar Gebotene“ vor und erfasst damit unter anderem Fälle, in denen ein ausreisepflichtiger Leistungsberechtigter bei der Beschaffung eines Passes als Voraussetzung für seine Abschiebung nicht mitwirkt. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass diese Regelung verfassungsrechtlich unbedenklich ist.“ (…)
http://www.kostenlose-urteile.de/BSG_B-7-AY-116-R_Kuerzung-von-Asylbewerberleistungen-auf-das-unabweisbar-Gebotene-verfassungsrechtlich-unbedenklich.news24246.htm
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