Kürzung von Asyl­bewerber­leistungen auf das „unabweisbar Gebotene“ verfassungs­rechtlich unbedenklich

Bundessozialgericht, Urteil vom 12.05.2017
– B 7 AY 1/16 R –

Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums darf an Mitwirkungs­pflichten des Hilfeempfängers geknüpft werden

„Das Asyl­bewerber­leistungs­gesetz sieht in § 1 a Nr. 2 in seiner früheren Fassung (wie in der derzeit gültigen Normfassung) die Kürzung der Leistungen auf das „unabweisbar Gebotene“ vor und erfasst damit unter anderem Fälle, in denen ein ausreisepflichtiger Leistungs­berechtigter bei der Beschaffung eines Passes als Voraussetzung für seine Abschiebung nicht mitwirkt. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass diese Regelung verfassungs­rechtlich unbedenklich ist.“ (…)

http://www.kostenlose-urteile.de/BSG_B-7-AY-116-R_Kuerzung-von-Asylbewerberleistungen-auf-das-unabweisbar-Gebotene-verfassungsrechtlich-unbedenklich.news24246.htm

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