„Kinderehen, wie sie durch Muslime inzwischen hundertfach nach Deutschland importiert wurden, sind keine Ehen, sondern die legalisierte Vergewaltigung von Kindern. Sie sind Kindesmissbrauch, und die Ehemänner von Kindern sind Kinderschänder!
Knapp 80 % der verheirateten Kinder, die hierzulande in „Ehen“ leben, sind Mädchen. Rund ein viertel davon (wenigstens 361) sind jünger als 14 Jahre. Inwieweit die 20 % Buben erwachsenen Frauen oder gleichaltrigen Mädchen angetraut wurden, ist unbekannt. In jedem Fall dulden wir hierzulande mit der Einwanderung von Muslimen seit Jahren den sexuellen Missbrauch von Kinderbräuten und Kindergatten. Dass dies ein nicht hinzunehmender Skandal ist, das war bis heute (29. 10.) dem Justizminister Heiko Maas nicht klar. Er plante bis dato ein Gesetz, nach dem nur Gerichte eine solche Kinderschänder-Ehe auflösen können, sofern das Kindeswohl des minderjährigen Ehepartners gefährdet sei. – Wie bitte? Was faselt er vom Kindeswohl der Missbrauchsopfer in Kinderehen? Das ist ebenso schlimm wie es die pädophilen Wünsche der Grünen und der Humanistischen Union (HU) nach legalisiertem Kindesmissbrauch waren, die sich erst Ende der 80er Jahre (Grüne) beziehungsweise 2004 (HU) hiervon distanzierten.
Als die Pläne des Justizministers zur Kinderehe am Freitag (28. 10.) durch Spiegel und andere Medien bekannt wurden, kritisierte der Rechtsanwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel in seinem Blog die eigentliche Absicht des Ministers: nämlich Kinderehen solange weiter zu dulden, bis die Kindsgattin ihre Auflösung zugunsten ihres Kindeswohls vor Gericht beantragt. Die Zeitungen verklausulierten diesen Sachverhalt jedoch in ihren Mitteilungen und hoben stattdessen die „Entschlossenheit“ des Ministers hervor, der angeblich „schärfere Regeln“ für Kinderehen durchsetzen wolle. Steinhöfel urteilte über die Absicht von Maas in seinem Blog abschließend wie folgt:
Maas macht sich zum willigen Handlanger dieser Form des Kindesmissbrauchs. Er will ihn nicht beenden, er lässt die Schändung und Vergewaltigung von Kindern geschehen. Maas ist bereit, Grundwerte unserer Kultur islamischen Perversionen zu opfern. Die moralische Verwahrlosung dieses Herrn ist ekelerregend. Gibt es in der SPD noch Politiker, die sagen: „Hier ist jetzt Schluß?“. Kann die CDU, deren Kanzlerin uns das Problem beschert hat, wenigstens diesmal diesen Amokläufer stoppen?
Nachdem „Tichys Einblick“ Steinhöfels Artikel rebloggte, griffen einige andere Medien – unter anderem die Bildzeitung – das Thema auf und fanden scharfe Worte zum Gesetzentwurf des BMJV. Schärfer noch wurde auf Facebook und Twitter über die Absicht des Ministers diskutiert. Das war natürlich Hate-Speech, denn wer Heiko Maas kritisiert, kritisiert nicht, sondern kotzt nur seinen kranken Hass ins Netz. Allerdings funktionierte diesmal die Zensurbeauftragte des Ministers, Frau Kahane von der Aas (Amadeo-Antonio-Stiftung), nicht richtig – war wohl schon im verlängerten Wochenende die nunmehr gesamtdeutsche Denunziantin. Folglich schlug diesmal die Hassrede ungehindert durch und zwang den Minister zur 180° Kehrtwende.
Tichys Einblick berichtet darüber:
Am Samstag ging es dann ganz schnell: Maas zog zurück und versuchte, die „von einigen Medien“ verwandte Meldung als falsch dazustellen: „Der derzeit bei einigen Medien kursierende Entwurf ist veraltet. Das BMJV wird einen endgültigen Entwurf in den kommenden Wochen, spätestens bis Ende des Jahres, auf den Weg bringen.“
Weiter schrieb Maas:
„Zwangsehen dürfen wir nicht dulden – erst recht nicht, wenn minderjährige Mädchen betroffen sind. Unser Ziel ist: Wenn Menschen zu uns kommen, die unter 16 Jahren geheiratet haben, soll ihre Ehe ausnahmslos unzulässig sein.“ Das ist endlich ein guter Vorsatz. Tatsächlich gibt es für Kinderbräute ab 16 in Deutschland aber auch in vielen osteuropäischen Ländern wie Griechenland und Bulgarien Sonderregelungen; nicht aber für Mädchen, die noch jünger sind.
Somit fehlt nur noch die Schlagzeile: „Minister kapituliert vor Hate-Speech“, und Heiko Maas wird sich womöglich erneut um 180° drehen. – Ich will’s nicht hoffen.
Jedenfalls folgte das ursprüngliche Einknicken von Maas vor der islamisch sexualisierten Gewalt gegenüber Kindern, Mädchen und Buben, den wirkenden Strukturen, die sexuellen Missbrauch begünstigen, nämlich wegschauen, beschweigen und bemänteln. Damit folgte er der gesamtgesellschaftlichen Tendenz, endlich Ruhe von dem Thema Missbrauch haben zu wollen, bei dem einige hypersensible Prüde(r) und Betschwestern an allen Ecken und Enden Kindesmissbrauch wittern, und uns mit Opfergeschichten nerven. Irgendwann muss ja mal Schluss damit sein!
Nein, es ist nicht Schluss. Roland Tichy schreibt im gleichen Artikel noch über die Spiegelredakteurin Melanie Amann, die die Kurve nicht so schnell kratzen konnte wie Maas und trotzig dessen Gedanken fortspann, dass nur Gerichte Kinderehen annullieren und sie niemals pauschal per Gesetz ungültig sein könnten. Zudem meinte sie, ganz im gutmenschlichen Hate-Speech-Modus, zu Steinhöfels Artikel via Twitter:
„Was für ein geifernder Artikel. Wer soll Kinderehen annullieren, wenn kein Gericht? IPR-Cracks vor: kann man ausl Ehen per Gesetz kassieren?“
Das spezielle an Amanns Auftritt ist, dass sie sich ganz politische korrekt und feministisch geriert, und dabei eine herzlose und menschenverachtende – weil die Not der Mädchen missachtende – Haltung vertritt und diese uneinsichtig verteidigt. Ja, sie wirkt gänzlich indolent gegenüber diesem Verbrechen! Damit bedient auch sie jene gesellschaftlichen Strukturen, die Kindesmissbrauch weiterhin ermöglichen.
Damit bin ich freilich immer noch nicht am Ende. Schließlich gibt es einen „Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM)“, Johannes-Wilhelm Rörig. Er setzt sich unter anderem tapfer für den Schutz von Flüchtlingskindern in Sammelunterkünften ein. Doch er verliert kein Wort über den Kindesmissbrauch in diesen Unterkünften, sobald dieser unter dem Deckmantel einer Kinderehe erfolgt. Ja, auf der Internetseite des UBSKM, sucht man vergeblich zu dem Stichwort „Kinderehe“. – Da sieht der unabhängige Missbrauchsbeauftragte mit einem Mal gar nicht mehr so unabhängig aus. Offensichtlich bestehen hier Interessenkonflikte politischer wie ministerieller Natur.
Ein Missbrauchsbeauftragter aber, der über Jahre hinweg zur realen Existenz von Kinderehen in Deutschland, in denen unter anderem 12jährige Mädchen von erwachsenen Männern sexuell missbraucht werden, schweigt, der bedient ebenfalls gesellschaftliche Strukturen des Missbrauchs. Und es wirkt für mich wie Hohn, wenn ich auf seiner Seite lese:
Missbrauchsbeauftragter und Zentralrat der Muslime (ZMD) vereinbaren Kooperation zur Verbesserung des Schutzes von Kindern vor sexueller Gewalt
Da sitzt er mit Aiman Mazyek vom ZMD zusammen, vereinbart großartiges, und es fällt nicht einmal das Wort Kinderehe. Zudem vertritt der ZMD gerade einmal 10.000 Mitglieder bei geschätzten vier Millionen Muslimen im Land. Diese Vereinbarung ist demnach ihr Papier nicht wert, auf dem sie steht.
Diese gleichfalls indolente Haltung des UBSKM gegenüber den Opfern dieser „Ehemänner“ ist für mich ebenso unverständlich wie erschreckend. Jedenfalls folgt sie erkennbar den Strukturen des gesellschaftlichen Missbrauchs, indem die Opfer instrumentalisiert werden und dabei einer politischen und medialen Opportunität zum Opfer fallen. Das ist Opferdiskriminierung durch den Missbrauchsbeauftragten, der sie eigentlich beschützen sollte!“
https://lotoskraft.wordpress.com/2016/10/30/strukturen-des-missbrauchs-am-beispiel-von-justizminister-heiko-maas/