Gerichte sollen im Ausland geschlossene Kinderehen künftig auflösen können, wenn das Wohl des minderjährigen Ehepartners gefährdet ist. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Justizministeriums hervor.
28.10.2016
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/gesetzentwurf-maas-will-schaerfere-regeln-fuer-kinderehen-14501846.html
aber:
http://www.huffingtonpost.de/2016/10/29/justizminister-maas-will-kinderehen-doch-nicht-verbieten_n_12701318.html?utm_hp_ref=germany
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